Donnerstag, 27. September 2012

Hurra - Knut Willi Schlanert lebt noch


Hurra - Knut Willi Schlanert lebt noch

Die Annahme, dass Knut-Willi Schlanert bereits seinen Gang in die Psychatrie angetreten hat hat sich als falsch erwiesen. Er hat seine Internetschmierereien wieder aufgenommen. Wie üblich beschimpft und verleumdet er seine Opfer / Gegner massivst.

Diesmal unter

http://www.spitzbubenkartei.eu/forum/index.php?PHPSESSID=be7852bec3ba784e00f438438c3bf4b1&topic=3.msg3#new


Geschädigtengemeinschaft Schlanert

Dienstag, 18. September 2012

Aktuelles Foto

Ein Schlanert Fan hat uns ein aktuelles Foto eingereicht:

Ist er das ?

Ist das unser Knut-Willi ?



Wie konnte es soweit kommen ?

Samstag, 15. September 2012

Haft / Knast: Erfahrungen von Knut-Willi Schlanert aus der Haftanstalt Aaachen

Entschuldigung ! 

Da haben wir es doch fast verpasst, Deutschlands Oberstalker Knut-Willi Schlanert zum 10 jährigen zu gratulieren. Immerhin kommt es ja nicht alle Tage vor, dass man ein 10 jähriges feiern kann.

In diesem Fall handelt es sich um seinen eigenen Erfahrungsbericht aus der Haftanstalt in Aachen, in der er, wie er freudig der internationalen Leserschaft mitteilt, auch eingesessen hat.

Der Bericht dazu wurde von ihm am 11.9.2002 um 22.34 Uhr ins Netz gestellt und befindet sich somit seit 10 Jahren online!

Glückwunsch dazu !

Zitat:
Textauszug: Ich erkläre weiter, daß die mehrfachen Hinweise der Hausarbeiter über sehr häufige "Dienstzimmer-Gespräche" über mich in der Strafanstalt Aachen Haus 1 und das in der Haft erlebte äußerst eigenartige Verhalten den Rückschluß auslösen, daß Herr Rechtsanwalt Martin Kopf seine hohen SPD-Funktionen nutzt, um diesen Mandanten-Verrat zu vertuschen und nicht öffentlich werden zu lassen! Ich beantrage, das Verhalten des Rechtsanwaltes Martin Kopf strafrechtlich zu bewerten und Ermittlungen zu veranlassen!

 Abgeschickt von Knut W. Schlanert am 11 September, 2002 um 22:34:25
Dieser Text kann jetzt wirklich das 10jährige feiern ! 

Abgeschickt von Knut W. Schlanert am 11 September, 2002 um 22:34:25

Ob Knut Willi Schlanert auch zur 10 Jahresfeier eingeladen hat ?  
Wenn ja, wer war dabei und kann berichten ? 
Uns hat er ja leider nicht dazu eingeladen. 

Hinweise bitte an die Geschädigtengemeinschaft Schlanert

Sonntag, 9. September 2012

Schlanert Witz 8

Schlanert Witz 8



Knut - Willi Schlanert erscheint zum ersten Termin in der Stalker - Beratungsstelle in Berlin.

Nach der Begrüssung durch den Therapeuten soll er Platz nehmen.

Er nimmt Platz.

Frage des Therapeuten : "Was wollen Sie mir sagen ? "

Antwort: "Sie sitzen auf meinem Stuhl "


Knut - Lass Dir helfen !










Knut - Lass Dir helfen !

Knut, falls Du immer noch das Bedürfnis verspürst, andere Leute gnadenlos an den Pranger zu stellen...
Lass Dir helfen ! 

Knut, wenn Du immer noch die deutsche SPD in Negenborn, Hannover, Niedersachsen für Deinen eigenen finanziellen, geschäftlichen und privaten Absturz verantwortlich machst...
Lass Dir helfen ! 

Knut, wenn Du immer noch die deutsche Justiz mit Ihren Behördenmitarbeitern für Dein Elend verantwortlich machst...
Lass Dir helfen ! 

Knut, wenn Du immer noch der Meinung bist, daß Du das Opfer bist...
Lass Dir helfen ! 

Knut, wenn Du Dich immer noch als Aufklärer und Ratgeber der Nation siehst ...
Lass Dir helfen ! 

Knut, wenn Du immer noch das Bedürfnis verspürst neue Foren als Interpranger einzurichten...
Lass Dir helfen ! 

Knut, wenn Du immer noch nicht die Notwendigkeit siehst, die eingerichteten Internetpranger aus dem Netz zu nehmen...
Lass Dir helfen ! 


Wir alle wissen doch, dass Du eigentlich nichts dafür kannst und selbst Du musst doch mittlerweile erkannt haben, daß Du irgendwie krank bist. Jeder medizinische Gutachter oder Facharzt könnte Dir die Zusammenhänge erklären. Du bist Jahrgang 1944 - bist sinngemäss ein alter Sack und auf jeden Fall ein verklemmter Sonderling. Du wurdest mit grosser Wahrscheinlichkeit autoritär erzogen und bist irre verklemmt. Höchstwahrscheinlich hast Du auch noch niemals richtig gevögelt ? 

Du bist mit fast 70 nur noch  ein anstrengender Mensch, der sich mit einem gewissen Wahn dem jeweils ausgesuchten Thema widmet und dabei zweifellos häufiger über das Ziel hinaus schießt

Die Ursachen für Deine Publizierungssucht und Internetschweinereien liegen damit ohne Zweifel in Deiner Kindheit. Du hattest es sicherlich nicht leicht, wie Deine ganze Generation es nicht leicht hatte. Deine ganze Generation war restlos verklemmt ! Die Einträge über Dich von Deinen Jugendfreunden zeigen eindeutig, dass Du schon damals nicht normal warst. 

Was ist bei Dir bloss in der Kindheit schiefgelaufen ? Hast Du etwa nicht genug Muttermilch bekommen ? Hast Du etwa nicht genug Bindung zu Mama und Papa aufbauen können ? Hattest Du viel Frust in der Jugend ? Hast Du etwa zu viel onaniert ? Hast Du etwa in der Jugend nie Sex gehabt ? 

Hattest Du nicht immer Schwierigkeiten mit den Mädels ? 

Gehe mal in Dich, überlege mal gründlich und gehe dann zur Beratungsstelle ! Es wird für Dich sicherlich nicht leicht werden, zumal Du Dich in allen Bereichen für unfehlbar hältst. Aber bitte vergiss eines nicht: Du bist nur ein kleiner Meister - Elektroschrauber und hast keine Ahnung von den diversen Fachbereichen der Psychologie und vielleicht leidest Du ja wirklich an einer Psychose ? 

Du verspürst eine sadistisch-krankhafte Genugtuung durch Bestrafung anderer ! Normal ist das nicht ! 

Also tue der Internetwelt den Gefallen und gehe zur Stalking - Fachberatung.

Schaden kann es auf keinen Fall ! 

Aber unterlasse es bitte auf jeden Fall, die Fachleute von der Beratungsstelle anschliessend in einen Deiner Internetpranger aufzunehmen und wegen Unfähigkeit etc. anzuprangern, falls Du den Dir mitgeteilten Untersuchungsbefund krankheitsbedingt nicht akzeptierst bzw. nicht hören willst.




Im Bialas Forum will man ja schon für Deine Behandlungskosten sammeln und notfalls spenden. 
Aber das ist gar nicht nötig.  Nimm Kontakt auf mit der Beratungsstelle für Stalker in Berlin.Die beraten sogar kostenlos. 
Das Angebot von Stop-Stalking richtet sich an Menschen, die stalken, unabhängig von Alter und Geschlecht,
  1. die ihre Ex-Partnerinnen bzw. Ex-Partner stalken
  2. deren Verhältnis zur gestalkten Person auf Verkennung, Verzerrung oder Einbildung einer vorhandenen Beziehung basiert
  3. die aus Motivlagen wie Kränkungen, Rachegefühlen oder missverstandener Verliebtheit handeln


Stop-Stalking     

Albrechtstraße 8

12165 Berlin

Tel. 030 / 22 19 22 000
Fax 030 / 22 19 22 005
Montag bis Freitag, 9:00 - 15:00 Uhr


E-Mail: info@stop-stalking-berlin.de

www.stop-stalking-berlin.de



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Verlust der Ehre des Knut-Willi Schlanert

Ehre ? 
Hat Knut - Willi Schlanert überhaupt eine Ehre ?
Vielleicht eine Stalker - Ehre ?
Kann da überhaupt etwas verlustig gehen  ? 

Oder ist das vielleicht so wie mit der Intelligenz, die ihn irgendwann verlassen hat ? 

Wenn ja, ist er nicht selbst der Hauptverantwortliche für dieses Fiasko ? 


Wenn Googeln für Stalker Knut - Willi Schlanert zum Alptraum wird

Irgendwann wurde Googeln für den Berliner Stalker Knut-Willi  S.zum Alptraum. Jedes Mal, wenn der Rentner seinen Namen in die Suchmaschine eingab, erwarteten ihn unangenehme Überaschungen, teilweise auch Diffamierungen und Beschimpfungen, teilweise wurde er nur noch als traurige Witzfigur dargestellt.   

Vorweg war folgendes passiert: Jahrelang hatte der arbeitslose Frührentner Knut-Willi Schlanert im Internet ungestraft und ungestoppt über andere Leute hergezogen, sie aufs Übelste beschimpft, verleumdet und verunglimpft. 

Doch einige seiner Opfer hatten den Spiess umgedreht  und unterstellten ihm in unzähligen Foren im Internet u.a. Gegendarstellungen, aber auch Meinungen, die er nie geäußert hatte.  

So sehr Schlanert auch versuchte dagegenzuhalten und seinen seiner Meinung nach guten Ruf zu retten - gegen die schlichte Masse der Netz-Kommentare war er einfach machtlos.



„Die ich rief, die Geister, / Werd’ ich nun nicht los.“






...
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Uwe Schmidt - Ein wahrer Freund


In aller Freundschaft ???

Ob unser lieber Freund Uwe Schmidt aus Leverkusen - Opladen, Humboldstr. 42 sein Engagement im Stalker - Imperium des lieben Freundes Knut - Willi Schlanert wohl schon bereut ?




Mag er sich wohl noch googeln ??????

Teste hier


Oder war er schon zur Beichte ?

Lesen Sie dazu mehr unter Schmidterismus 
___________________________________________________________________________________ Beschwerde: In der letzten Woche sind über die Werbeeinblendung nur 6 Handys geordert werden ! Wie sollen wir diese Seite weiter ausbauen und pflegen, wenn nur so geringe Handybestellungen eingehen ? Warum Ihr ein modernes Handy haben solltet ? Demnächst gibt es die Schlanert - APP ! ___________________________________________________________________________________ Top-SmartPhones ab 0,-€ zur 1&1 All-Net-Flat

Spass muss sein

Zum Video 





Knut-Willi Schlanert

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Stalking: Zerstörung des Ansehens von Bettina Wulff


Kennen Sie  Ex First  Lady Bettina Wulff ? 
Die Frau unseres Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff ? 
Wie man jetzt nachlesen kann wird auch Frau Bettina Wulff gegen die Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechtes vorgehen lassen, bei t-online ist zu lesen, dass sie gegen Günter Jauch und auch gegen Google klagen will.

Hintergrund:

Zitat : Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, Bettina Wulff habe bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien. In den vergangenen Monaten hätten bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien Unterlassungserklärungen abgegeben. Mehrere Medienhäuser hätten Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zahlen müssen.

Das bestätigte ihr Rechtsanwalt Gernot Lehr.


Jauch erkennt Unterlassungsanspruch an

Jauch lehnte eine Unterlassungserklärung laut "Süddeutscher" zunächst ab, erkannte den Unterlassungsanspruch wenige Stunden nach Zustellung der Klage nun aber an. Wulff wolle trotzdem weiter gegen den Moderator vorgehen. "Wir werden dazu beim Landgericht ein Anerkennungsurteil beantragen", zitiert die "Süddeutsche" Rechtsanwalt Lehr.
Jauch verteidigte sich derweil gegen Vorwürfe, Ende 2011 in seiner Talksendung Gerüchte über das angebliche Vorleben der damaligen "First Lady" verbreitet zu haben. "Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der 'Berliner Zeitung' zitiert", sagte Jauch in einer über seinen Anwalt herausgegebenen Erklärung.

Google weist Vorwürfe zurück

Mit der Klage gegen Google möchte Wulff verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Rotlichtvergangenheit" oder "Escort" auftauchen. Der Konzern erklärte hierzu, dass Google keinen Einfluss auf die Suchbegriffe nehme. "Die bei der Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck.
Anwalt Lehr bestätigte, "dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Verlage, Journalisten und Internet-Aktivisten Unterlassungserklärungen unverzüglich nach Aufforderung abgegeben haben, ohne auch nur zu versuchen, die falschen Darstellungen zu rechtfertigen". Außerdem sei in einigen Fällen Schmerzensgeld durchgesetzt worden.

Gerüchte angeblich aus CDU-Kreisen gestreut

Die "Süddeutsche" berichtete weiter, die Gerüchte seien aus niedersächsischen CDU-Kreisen gestreut worden und hätten offenbar vor allem Christian Wulff treffen sollen, der damals noch CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen war. Kurz vor dessen Wahl zum Bundespräsidenten seien sie durch eine FDP-Kommunalpolitikerin weiterverbreitet worden.

Bettina Wulff will nun publizistisch in die Offensive gehen. Noch im September soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Wulff sehe sich gezwungen, damit der "Zerstörung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken", zitiert die Zeitung ihr Umfeld. 



Bettina Wulff gegen Google ?
Falls dieser Rechtsanwalt Gernot Lehr mit dieser Klage gegen Google Erfog haben wird kann er sich vor weiteren Mandaten dieser Art wohl kaum retten.
Interessant bleibt die Frage ob Google überhaupt verklagt werden kann. Wenn ja welcher Google Laden ? Der in Deutschland in Hamburg oder die Google Inc. als Betreiberin der Suchmaschine in den USA ?
Und letztlich : 
Wer waren denn wohl die Spitzbuben aus niedersächsischen CDU-Kreisen, die diese fiesen Gerüchte gestreut haben ? 
Es bleibt abzuwarten, ob die Fähigkeiten des Rechtsanwaltes ausreichen, Google zur Streichung der entsprechenden Suchergebnisse zu zwingen. Die Kriegskasse der Wulffs reicht sicherlich dazu aus, einen derartigen Prozess durch alle Instanzen zu treiben und notfalls auch direkt in USA zu klagen.

Samstag, 8. September 2012

Schlanert Witz 1


Erkennen Sie hier unseren lieben Knut ? Das Foto hat er selbst zur Beweihräucherung der eigenen Person ins Netz gestellt, damals, als er noch intelligent, jung und schön war, das ist aber lange her. Jetzt in 2012 ist er weder intelligent, noch jung oder schön.  Er ist Jahrgang 44, also fast 70 Jahre alt, sozusagen ein Internet-Greis. Die ehemals sicherlich vorhandene Intelligenz hat sich auch von ihm verabschiedet; wie sonst ist zu erklären, dass er mit den wirresten Internet-Pöbeleien und Straftaten auffällt ?

Wie er heute aussieht weiss niemand so genau, aber die Comic - Figur passt auf jeden Fall

Schlanert Witz 1


Wo ist der Unterschied zwischen einem toten Hund auf der Straße und einem toten K.W. Schlanert auf der Straße ?
Vor dem Hund sind Bremsspuren !


Tust Du nur Gutes ohne große Worte,
es dankt Dir niemand von dieser Menschensorte !
verkaufst Du Plunder mit viel Geschrei,
so wirst Du auch noch reich dabei !
betrügst Du raffiniert und auch nicht selten -
glaub' mir, bald feiert man Dich als großen Helden !
Suchst Du aber mal als Opfer Hilfe bei Polizei und Gericht,
so bleibst Du nur ein verkasperter dummer deutscher Wicht !

Internet - Geist Knut-Willi Schlanert


Unser Freund Knut-Willi weiss natürlich, dass in seiner Ermittlungsakte bei den Berliner Behörden auch Anträge auf eine gutachterliche Untersuchung zwecks Prüfung seines Geisteszustandes vorliegen.

Vielleicht taucht er deshalb ab und nie mehr auf ?

Vielleicht bleibt er auf ewig und immer ein Internet - Geist ?


Ein Internet - Geist in einem selbstgewählten Gefängis ? 

Zitat: Geraten unvorbereitete Menschen in Stalking-Bedrohungen auch noch an penetrant unfähige oder unwillige Behörden oder RichterInnen, dann bleibt nur übrig, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und für alle Suchenden gänzlich unauffindbar zu werden.
Gute Erfahrungen haben wir selbst mit diversen Wohnsitzen in Groß-Britannien gemacht.
Wer nicht gefunden werden will, ist dort im Staat ohne Melderecht bzw. Meldepflicht am sichersten aufgehoben.
Das kann aber nicht Sinn und Zweck der Stalker-Abwehr sein.  




Geschädigtengemeinschaft Schlanert 

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Geschäftsmodell Knut-Willi Schlanert

Wer nicht für Knut-Willi Schlanert ist der ist gegen Knut Willi Schlanert und wird im Internet fertiggemacht.

Genau das ist und war das seit den neunziger Jahren Geschäftsmodell von Knut-Willi Schlanert, der sich schon über Jahre im Internet mit Haßtiraden und Falschmeldungen über ehemalige Parteigenossen, Geschäftspartner, Rechtsanwälte, Freunde und Bekannte austobt.

Dazu hat er zig Internetseiten eingerichtet, die teilweise mehrfach gespiegelt sind, auf ausländischen Servern liegen und die selbstverständlich auch kein den deutschen Anfordernissen entsprechendes Impressum haben.

Zusätzlich entzieht er sich der zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Verfolgung, indem er einfach in den Untergrund abtaucht. 

Machen Sie sich einmal die Mühe und googeln den Namen Knut-Willi Schlanert, Sie werden staunen, welche Treffer Ihnen die Suchmaschine Google anzeigt. 

Geschädigtengemeinschaft Schlanert 

PS: Die Einschläge kommen immer näher, siehe AG Holzminden  Top-SmartPhones ab 0,-€ zur 1&1 All-Net-Flat _________________________________________________________________________________


Die Frage wird zu klären sein, ob dieser Mensch am Ende schuldfähig ist ?

Vielleicht kommt es so wie in Bochum ?

Zitat: Der Ankläger hält die Frau wegen massiver psychischer Probleme für schuldunfähig, daher forderte er Freispruch. Aber weil sie wegen der Erkrankung gefährlich sei, soll sie in die Psychiatrie.

Unser Freund Knut-Willi weiss natürlich, dass in seiner Ermittlungsakte bei den Berliner Behörden auch Anträge auf eine gutachterliche Untersuchung zwecks Prüfung seines Geisteszustandes vorliegen.

Vielleicht taucht er deshalb ab und nie mehr auf ?

Vielleicht bleibt er auf ewig und immer ein Internet - Geist ?


Knut - Willi Schlanert hat Angst vor Hackern


Die Domain http://www.ax9.ch ist in Zürich registriert und mit einem SERVER in Panama verknüpft.
Weil die technische Standfestigkeit des Hostinganbieters gegen Hacker noch nicht ausreichend getestet worden war, habe ich die PDF-Dokumente mit den Finanzberichten des VafK und die Registerakten der Firmen des Herrn Gettner vorsätzlich und ganz bewußt auf diesen PANAMA-SERVER gelegt.
Es geschah ziemlich schnell was ich schon erwartet hatte.
Der Hostingserver mit der DOMAIN AX9.CH wurde gehackt und abgeschossen.
 
Mir genügen die Kenntnisse, wer als erster von diesen Links wußte, bevor die Veröffentlichung hier im Forum geschah. Demnach muß der erste Hackerauftrag von dort gekommen sein !
Jetzt wird aus den Angriffsserien der Hacker und den Gegenmaßnahmen des Domainhosters ganz einfach ein weiterlaufender technischer Test.
Wer die DOKUMENTE unbedingt schnell haben möchte, wenn der Domainserver AX9.CH gerade mal wieder flach gelegt wurde, muß mich nur anmailen.
Keine Sorge - es ist alles mehrfach gesichert und man lernt ja auch täglich neues dazu

Freitag, 7. September 2012

Knut Willi Schlanert

Schlanert


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Schlanert / Steve Arnas

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Ein gewisser Steve Arnas hat es mit Herrn Knut Schlanert versucht
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http://schlanert.heimat.eu/arnas-voice3/053321-maxi1.wav

http://schlanert.heimat.eu/arnas-voice3/0533210001.wav

http://schlanert.heimat.eu/arnas/

http://schlanert.heim.at/arnas-posting3


Nach Vorgaben von Frau Arnas und dem Rat des Anwaltes kommt nur ein Auszug in die Öffentlichkeit.
Die vollständigen Urteile werden bei Gericht vorgelegt, sowie Herr Arnas seine Klage gegen mich erhebt.
http://stayfriends.berlin.de/a/76941/78228/Thailand/Minburi/Auslandsschule/RIS_Swiss_Section,_Deutschsprachige_Schule_Bangkok/Maximilian_Arnas.html
http://www.nittaya.de/viewtopic.php?p=228325&look=1#228325

mit freundlichen Grüßen
Knut W. Schlanert
fon +49 30 78716377
fax +49 30 78716378
email: knut@schlanert.de

Knut-Willi Schlanert droht mit dem Pranger

Knut-Willi Schlanert droht mit dem Pranger



wer uns belügt und täuscht kommt an den Pranger Samstag, den 22. August 2009 um 14:32 Uhr wer in unseren Strukturen nach Rat und Hilfe sucht und seine Geschichte mit falschen Behauptungen unterlegt, wird nicht immer in den ersten Kontakten, Treffen, Beratungen und Telefonaten erkannt. Aber eines sollte jeder "Täuscher" ganz genau wissen: "Wer uns belügt und unseren Rat für schlimme Handlungen mißbraucht, kommt gnadenlos an den Pranger." Fairplay sollte nicht nur ein erwünschter Charakterzug sein, sondern ist allein zur Vermeidung der späteren Aufdeckung aller mit unseren Ratschlägen "verzapften" kurmmen Wege bitter notwendig. Wer das mißachtet, sollte sich nicht wundern, wenn er hier oder an anderem Platze im Internet mit allen peinlichsten Einzelheiten aufgedeckt wird. Ein gewisser Steve Arnas hat es mit Herrn Knut Schlanert versucht. Steve Arnas's bösartigen Märchen die andere Väterorganisatoren nicht bemerkt haben wollen, wurden gnadenlos aufgedeckt und seine "Erfolgstour" zur Verfolgung seiner EX damit schlagartig beendet. Also: fairplay immer an der ersten Stelle, sonst könnte es ganz schlimm enden ..
Knut-Willi Schlanert droht unverhüllt:

"....Wer das mißachtet, sollte sich nicht wundern, wenn er hier
oder an anderem Platze im Internet
mit allen peinlichsten Einzelheiten aufgedeckt wird."

 Also: fairplay immer an der ersten Stelle, sonst könnte es ganz schlimm enden ..

 Wer hätte das gedacht, diese Eintragungen aus seiner Feder stammen aus dem Jahr 2009 und jetzt im Jahr 2012 endet es offenbar wirklich ganz schlimm.

Allerdings für Knut-Willi Schlanert, der es durch seine Internet-Veröffentlichungen geschafft hat im Netz unsterblich zu werden.

Jetzt fehlt nur noch sein virtueller Grabstein, der sicherlich auch noch für immer und ewig ins Netz gestellt werden wird.





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Donnerstag, 6. September 2012

Psychatrie

Wie das ZDF heute mitteilte wurde am Landgericht Bochum eine psychisch gestörte Frau wegen gutachterlich festgestellter Wahnvorstellungen auf unbestimmte Dauer in die Psychatrie eingewiesen.

Die Frau hatte sich auch immer als "Opfer" gesehen, hatte sich auch in einem "Krieg" gesehen und aus Ihrer krankhaften Sicht heraus waren die eigenen Angriffe immer Verteidigungshandlungen. 




Sie hatte ebenfalls jahrelang die eigenen Nachbarn in ihrem Umfeld belästigt, jahrelang waren die einzelnen Strafanzeigen nicht zusammengefasst worden, sie landeten immer bei verschiedenen Dezernaten, die Verfahren waren daher immer wieder eingestellt worden.

Erst auf energisches Betreiben einer Bochumer Anwaltskanzlei wurden die Verfahren zusammengefasst, so daß es auch letztendlich zu einer Anklage kam.


Der Ankläger hält die Frau wegen massiver psychischer Probleme für schuldunfähig, daher forderte er Freispruch. Aber weil sie wegen der Erkrankung gefährlich sei, soll sie in die Psychiatrie.

Presseberichte dazu Der Westen 



Top-SmartPhones ab 0,-€ zur 1&1 All-Net-Flat _______________________________________________________________________________ Sehen Sie die Parallelen zu unserem Freund Knut-Willi ? Spricht er nicht auch immer von einem Krieg ? Hat er nicht die Meldeauskunftssperre am Meldeamt in Berlin mit der Begründung erstritten, dass er ein "Opfer" ist ?

Montag, 3. September 2012

Tagestipp: dortmund-elektrisiert.de


Ab heute startet unser Portal eine neue Banner-Werbeaktion. Wir bieten allen Neukunden in der Zeit vom 09.09.2012 bis 18.09.2012 die Möglichkeit, für drei Monate einen Banner zu schalten. Gezahlt hingegen werden nur zwei Monate. D.h. zwei Monate zahlen, drei Monate schalten!  Preis : 100 EURO 
Die Aktion gilt nur für Neukunden und gilt solange der Vorrat reicht bzw. entsprechende Bannerplätze zur Verfügung stehen. Pro Seite werden maximal 3 Banner eingebaut.
Fragen Sie noch heute unsere Media-Daten unter geschaedigtengemeinschaft.schlanert@gmx.de  an!

Tagestipp:  dortmund-elektrisiert.de

Wenn Googeln für Stalker Knut-Willi S.zum Alptraum wird


Wenn Googeln für Stalker Knut - Willi Schlanert zum Alptraum wird

Irgendwann wurde Googeln für den Berliner Stalker Knut-Willi  S.zum Alptraum. Jedes Mal, wenn der Rentner seinen Namen in die Suchmaschine eingab, erwarteten ihn unangenehme Überaschungen, teilweise auch Diffamierungen und Beschimpfungen, teilweise wurde er nur noch als traurige Witzfigur dargestellt.   

Vorweg war folgendes passiert: Jahrelang hatte der Rentner Knut-Willi S. im Internet über andere Leute hergezogen, sie aufs Übelste beschimpft, verleumdet und verunglimpft. 

Doch einige seiner Opfer hatten den Spiess umgedreht  und unterstellten ihm in unzähligen Foren im Internet u.a. Gegendarstellungen, aber auch Meinungen, die er nie geäußert hatte.  

So sehr S. auch versuchte dagegenzuhalten und seinen seiner Meinung nach guten Ruf zu retten - gegen die schlichte Masse der Netz-Kommentare war er einfach machtlos.



„Die ich rief, die Geister, / Werd’ ich nun nicht los.“






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Stalker-Spitzbubenkartei - online: Wenn Googeln zum Alptraum wird

Stalker-Spitzbubenkartei - online: Wenn Googeln zum Alptraum wird: Wenn Googeln für Stalker zum Alptraum wird Irgendwann wurde Googeln für den Stalker Udo S.zum Alptraum. Jedes Mal, wenn der Buchhalter... Top-SmartPhones ab 0,-€ zur 1&1 All-Net-Flat

Niederlande: Höchststrafe für Facebook Mord


Im sogenannten Facebook-Mord hat das Gericht im niederländischen Arnheim die Höchststrafe gegen den Täter verhängt. Das Verfahren gegen seine mutmaßlichen jugendlichen Anstifter wird im Oktober fortgesetzt.

Arnheim - Der 15 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Mordes und versuchten Totschlags zu einem Jahr Jugendgefängnis und zwei Jahren Zwangstherapie in einer Anstalt für Straftäter verurteilt. So berichtet es am Montag die niederländische Zeitung "De Telegraaf". Der Junge hatte im Januar ein Mädchen getötet, weil dieses im Internet bei Facebook Gerüchte verbreitet haben soll. Es ist die Höchststrafe für jugendliche Straftäter. 

Quelle / Volltext  Spiegel.de 
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NRW startet Datenbank der Lebensmittelsünder


NRW startet Datenbank der Lebensmittelsünder


Essen (RPO).
 Verbraucher in Nordrhein-Westfalen können schwarze Schafe der Lebens- und Futtermittel-Branche künftig in einer Datenbank aufspüren. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) gibt am Montag in Essen den Startschuss dafür.

Quelle / Volltext RP-Online
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Heute schon geschmidtert ?

Schmidt ist einer der häufigsten Namen in Deutschland.

Er ist im Namensranking viel weiter oben als z.B. der Name Meyer oder als der Name Schneider. Besser ist nur noch der Name Müller, was wohl daran liegt, dass viele Müller früher gemuellert haben, die Bevölkerung mit Mehl versorgt haben und dass die Schmiede so zahlreich waren, weil es Pferde und noch keine Elektroautos gegeben hat.

So einfach ist das.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Schmidt.




Zweites Gericht urteilt gegen Porno-Pranger

Zweites Gericht urteilt gegen Porno-Pranger Nachdem bereits das LG Essen der Abmahn-Kanzlei U & C die Veröffentlichung von Namen untersagt hatte ist jetzt auch am AG Regensburg eine Verfügung erlassen worden. Heute nun hat das auch Amtsgericht Regensburg eine Einstweilige Verfügung gegen U+C erlassen. Der Name eines weiteren Betroffenen darf nicht veröffentlicht werden. Das verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht, so das Gericht. Ausserdem hat die Bayerische Landesaufsicht für Datenschutz die Veröffentlichung vorläufig untersagt. Quelle / Volltext Regensburg Digital

Sonntag, 2. September 2012

Ihre Werbung hier ?


Das Thema Schlanerismus interessiert immer mehr Internetnutzer.  365 Aufrufe am Tag sind nicht schlecht für einen Blog mit diesem Inhalt. 

Damit ist eine gute Grundlage dafür gegeben, diesen Blog mit Werbung zu kombinieren.

Es lassen sich sicherlich viele Werbemöglichkeiten erschliessen, denkbar sind Werbeinblendungen von Google Adwords, aber auch Bannerwerbung aus der Erotikbranche. (Viagra - Werbung - Würde gut zum schlappen Schlanert passen ! ) 

Wenn Sie diesen reichweitenstarken Blog für Werbezwecke nutzen möchten so senden Sie einfach eine Mail an  die Geschädigtengemeinschaft Schlanert. Wir senden Ihnen gerne die monatliche Statistik zu oder Sie buchen einfach ein Werbepaket mit 1000 Klicks. 

Wenn 1000 Klicks auf Ihre Werbung erfolgt sind wird die Werbung abgeschaltet  oder Sie buchen einfach erneut 1000 Klicks !

Ihre Geschädigtengemeinschaft Schlanert 



Achtung: Sehen Sie diesen Film an bekommen wir eine Vergütung !

Psychologie mit Jens Hoffmann

Was ist im Leben eines Stalkers schiefgelaufen ? 

Was macht aus normalen Menschen Stalker ?

Sehen Sie dazu diesen Beitrag mit dem bekannten Darmstädter Psychologen Dr.Jens Hoffmann.



Samstag, 1. September 2012

Knut-Willi Schlanert und mein-Parteibuch


Wir erinnern uns:
Jahrelang war das Parteibuch von Marcel Bartels der Online-Pranger in Deutschland, in dem Richter, Rechtsanwaelte und sogar Politiker wie S.Gabriel verunglimpft wurden. Entsprechend gross war der Trubel um diesen Pranger, seinen Urheber, um die ergangenen Abmahnungen, um die erstatteten Strafanzeigen und um die eingeleiteten Gerichtsverfahren.

Im Online-Pranger mein-parteibuch hatte auch unser Freund Knut-Willi Schlanert fleissig publiziert und Leute an den Pranger gestellt.

Nach der Abschaltung des Prangerportals mein-parteibuch kam er auf die Idee eigene Prangerseiten ins Netz zu stellen.

Nicht unbedingt die beste Idee, wie sich mittlerweile erwiesen hat.

Gab es früher massenweise Strafanzeigen, Abmahnungen und gerichtliche Verfügungen gegen Marcel Bartels als Herausgeber des Parteibuchs so gibt es jetzt Strafanzeigen, Abmahnungen und Verfügungsbeschlüsse gegen Knut-Willi Schlanert.

Die Abschaltung seiner Internetpranger ist nur eine Sache der Zeit.

Der Zeitfaktor wird von seiner Uneinsichtigkeit beeinflusst.

Wie er aber aktuell der Leserschaft unter

http://holzmindener.ganovenregister.info/forum99/index.php?action=recent

hat er  immer noch eigene Vorstellungen vom Begriff der Meinungsfreiheit. Er hat offenbar grosse Schwierigkeiten damit, diesen gerichtlichen Beschluss zu akzeptieren.

Tatsache: Er wurde verurteilt ! Er sollte es also lassen ! 

Allerdings wurde er auch bereits im Jahre 2006 vom Landgericht Berlin zur Unterlassung verurteilt.
Damals hat er sich leider auch nicht an den Gerichtsbeschluss gehalten. Damals wurde er nur wütend, tauchte sogar unter um aus der Anonymität heraus seine Internetschmierereien zu veröffentlichen.

Seit Jahren belästigte er daher die unterschiedlichsten Personen in Deutschland. Sein Frust gipfelte in Veröffentlichungen wie z.B. "Weg aus Deutschland" oder "Richterwillkür"Insbesondere von der deutschen Justiz und deutschen Politikern fühlte der Mensch Knut-Willi Schlanert sich ungerecht behandelt und griff diese in zig verschiedenen Internetseiten an.

Er kann oder will es einfach nicht verstehen, daß die Rechtsprechung diese Frage anders beantwortet.

Um ihm zu helfen empfehlen wir ihm die intensive Lektüre des ausführlichen Urteils des LG Düsseldorf zu diesem Thema, das auch der Richter Dr.Beyer in seinem letzten gegen Knut-Willi Schlanert ergangenen Beschluss vom 7.5.2012 zitiert hat.


Freie Meinungsäusserung oder unzulässige Schmähkritik ?




LG Düsseldorf · Urteil vom 13. Mai 2009 · Az. 12 O 452/08





Tenor

hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 22.04.2009
für Recht erkannt:
Die einstweilige Verfügung vom 06.10.2008 wird bestätigt.
Die weiteren Kosten werden den Antragsgegnern auferlegt.

Tatbestand

Der Antragsteller erwarb im Jahre 2004 mehrere tausend Aktien der Antragsgegnerin zu 1), der in den USA ansässigen xx Inc. mit Sitz in Las Vegas/Nevada/USA. Der Antragsgegner zu 2) ist Chief Executive Officer der Antragsgegnerin zu 1) und Initiator ihres Anlagemodells. Der Antragsgegner zu 3) ist deren Mitarbeiter und Pressesprecher.
Die Antragsgegnerin zu 1), die in Düsseldorf unter der Anschrift "xxx" eine deutsche Zweigniederlassung unterhält, ist eine seit ca. 2002 auf dem Markt tätige Publikumsgesellschaft, welche durch Veräußerung von Aktien bis Mitte 2007 ein Kapital von über 42.000.000,00 US Dollar eingesammelt hat. Sie ist u.a. beteiligt an der xxx GmbH & Co. 1. xx Fonds AG, die wiederum Eigentümerin einer Fischzuchtanlage im ostdeutschen Demmin ist.
Der Antragsteller ist auf der Hauptversammlung der Antragsgegnerin zu 1) am 22.09.2005 zum "Aktionärsbeirat" gewählt worden. Diese Aufgabe, die unter anderem darin besteht, als Schnittstelle zwischen der Antragsgegnerin zu 1) und ihren Organen und den Aktionären zu fungieren, nimmt er engagiert wahr. In diesem Zusammenhang wurden ihm über dreißig auf die Antragsgegnerin zu 1) und ihre Organe bezogene in einer e-Mail vom 30.07.2007 enthaltene Behauptungen untersagt (LG Wuppertal 4 O 389/07 = I - 19 U 31/07 OLG Düsseldorf).
Hintergrund der verfahrensgegenständlichen Veröffentlichungen der Antragsgegner sind interne gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, die auf einer Gesellschafterversammlung der xxx GmbH & Co. KG 1. xx Fonds KG, die am 21.07.2008 in Berlin stattgefunden hat, eskalierten. Im Anschluss kam es im Internet zu verschiedenen - auch den Antragsteller betreffenden - Veröffentlichungen im sogenannten "xxx Blog" (Anlage K 1 zur Antragsschrift) sowie in den Internetportalen "xxx", "www.xxxonline.de" und "xx" (Anlagen K 2, K 3 und K 4).
Der Antragsteller hat die einstweilige Verfügung der Kammer vom 06.10.2008 erwirkt. Mit dieser ist den Antragsgegnern unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt worden zu behaupten/ oder zu verbreiten,
a) dass der Antragsteller am 22.07.2008 an einem bewaffneten Raubüberfall auf die XXX Aquakulturanlagen, an einem Überfall/Einbruch oder an einem Überfall auf die xxx Störfarm in Demmin beteiligt gewesen sei,
b) dass der Antragsteller einer mafia-ähnlichen Bande angehörte, die die Störfarm in Demmin angegriffen habe,
c) dass der Antragsteller an einer illegalen Sitzung in Berlin am 21.07.2008 teilgenommen und/oder dass diese Sitzung in Berlin dazu gedient habe, dem kriminellen Verhalten der beteiligten Personen, u.a. dem des Antragstellers, nach außen einen rechtmäßigen Charakter zu verleihen,
d) dass der Antragsteller eine Verleumdungskampagne gegen xxx, den Vorstandsvorsitzenden der xxx Inc. gestartet und er versucht habe, ihn zu erpressen,
e) dass der Antragsteller an einem Betrugsversuch zum Nachteil von xxx beteiligt gewesen sei,
f) dass der Antragsteller einer Bande von verkrachten Existenzen und kriminellen Elementen angehörte, die sich zusammengeschlossen habe, um sich auf Kosten von xxx zu bereichern,
g) dass der Antragsteller dem Kern einer - nun auf 14 Personen (plus drei abgerichteten Wachhunden) angewachsenen - Verschwörergruppe angehörte, die am 22.07.2008 versucht habe, die Aquakulturanlage der xx gewaltsam im Handstreich zu übernehmen und die sich regelrecht wie militärische Besatzer aufgeführt habe,
h) dass der Antragsteller an einer Verschwörung beteiligt und bei der Besetzung der Aquakulturanlage persönlich anwesend gewesen sei,
i) dass der Antragsteller zu diesen kriminellen Verschwörern gehörte und Mitglied dieser kriminellen Bande wäre und sich diese organisierte Kriminalität bis in Behörden in Ost und West hinein verfolgen ließe.
Hiergegen haben die Antragsgegner Widerspruch eingelegt.
Der Antragssteller beantragt,
die einstweilige Verfügung vom 06.10.2008 zu bestätigen.
Die Antragsgegner beantragen,
die einstweilige Verfügung vom 06.10.2008 aufzuheben und den Antrag auf ihren Erlass zurückzuweisen.
Die Antragsgegner sind zunächst der Ansicht, es fehle an ihrer Passivlegitimation. Allein die US-Hauptniederlassung der Antragsgegnerin zu 1) verantworte die streitigen Äußerungen, nicht eine "Niederlassung Düsseldorf" der Antragsgegnerin zu 1). Sie tragen im Wesentlichen vor: Der Antragsteller nutze seine - statuarisch nicht vorgesehene - Rolle als Aktionärsbeirat dazu, offen beleidigende und kreditschädigende Äußerungen in großem Umfang zu Lasten der Antragsgegnerin zu 1) und 2) aufzustellen und über diese gegenüber den Aktionären herzuziehen. Ein erster Gipfel sei anlässlich der E-Mail vom 30.06.2007 erreicht worden, welche Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Wuppertal 4 0 389/07 gewesen sei. Im Sommer 2008 sei dann anlässlich der Gesellschafterversammlung seitens der Treuhänderin, der xxx Treuhand GmbH, namentlich ihres Geschäftsführers Herrn xx, und der Gruppe um den Antragsteller versucht worden, die Leitungsmacht innerhalb der xx GmbH & Co. 1. xx Fonds KG an sich zu bringen, in diesem Kontext sei auch die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2008 zu sehen. Diese Sitzung sei als Gesellschafterversammlung aber unrechtmäßig, also illegal gewesen, alle dort gefassten Beschlüsse seien - so die Antragsgegner unwidersprochen - nichtig, was zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt worden sei durch Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (10 O 33/08) vom 06.11.2008, auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung der xxx GmbH & Co.1. xxx Fonds KG in Demmin am 29.08.2008 seien alle am 21.07.2008 gefassten Beschlüsse aufgehoben worden.
Im Anschluss an diese Gesellschafterversammlung (21.07.2008) sei dann eine Art "Delegation" dieser Versammlung zu der Betriebsstätte der xxx Gruppe in Demmin, namentlich der Störfarm, gefahren und habe versucht, diese in ihren Besitz zu bringen. Hierbei habe sie sich der Polizei und "scharfer " Hunde bedient, die Schlösser durch einen Schlüsseldienst austauschen lassen und die dort anwesenden Mitarbeiter des Grundstückes verwiesen. Der Antragsteller trage für diese Geschehnisse in der Betriebsstätte die volle (Mit-) Verantwortung. Er sei mitnichten jene unbescholtene und angeblich gesundheitlich angeschlagene Person, die er wider besseres Wissen Glauben machen wolle. Gegen ihn werde auch im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz wegen Insolvenzdelikten ermittelt.
Bei den streitigen Äußerungen handele es sich zudem um wahre Tatsachenbehauptungen beziehungsweise um zulässige Werturteile.
Zur Vervollständigung des Vorbringens der Parteien vom Sach- und Streitstand wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlage verwiesen.

Gründe

Die einstweilige Verfügung war aufgrund des Widerspruchs der Antragsgegner auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dies führte zu ihrer Bestätigung.
I. Die Passivlegitimation aller drei Antragsgegner ist gegeben.
Antragsgegnerin zu 1) ist die US-amerikanische Gesellschaft xxx Inc. Deren Hauptniederlassung befindet sich unstreitig in Las Vegas/USA. Da sie jedenfalls den Schein einer ständig betriebenen und auf eine gewisse Dauer errichteten Geschäftsstelle bei Vorhaltung einer hinreichenden Organisation zur Aufrechterhaltung des von ihr betriebenen Gewerbes gesetzt hat, kann der Antragsteller sie am Sitz ihrer selbständigen deutschen Niederlassung in Düsseldorf gemäß § 21 ZPO in Anspruch nehmen. Da die Zweigniederlassung ausweislich des Impressums der verfahrensgegenständlichen Veröffentlichungen unter "Niederlassung Deutschland" bzw. "Niederlassung Europa" firmiert hat und gegenteiliges nicht vorgebracht worden ist, kann angenommen werden, dass sie in ihrer gewerblichen Tätigkeit selbständig war. Die Niederlassung in Düsseldorf begründet neben der örtlichen auch die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte (BGHZ 109,29 ff.).
Der Antragsgegner zu 2) ist nach eigenem Vortrag Chief Executive Officer der Antragsgegnerin zu 1) und verantwortet somit, nach seinem unbestritten gebliebenen Vortrag im Einklang mit dem Recht des Staates Nevada/USA, deren gesamtes geschäftliches Handeln. Im Impressum des xx Blogs (Anlage B 1) ist der Antragsgegner zu 2) zudem als verantwortliche Person genannt.
Der Antragsgegner zu 3) verantwortet jedenfalls die Pressemitteilungen gemäß Anlagen K 2, K 3 und K 4. Darin wird er als "Pressesprecher" beziehungsweise "Pressekontakt" der xx Inc. Niederlassung Europa, Berliner Allee 44 in Düsseldorf bezeichnet.
II. Dem Antragsteller steht gegenüber den Antragsgegnern aus § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 2 Grundgesetz, 1004 BGB analog ein Unterlassungsanspruch zu, so dass der Verfügungsantrag begründet ist.
Bei den verfahrensgegenständlichen Äußerungen handelt es sich weder um - nachweislich wahre - Tatsachenbehauptungen noch um - zulässige - Werturteile und/oder Meinungsäußerungen.
Entscheidend für die Abgrenzung der Tatsachenbehauptung von der Meinungsäußerung ist, ob die konkrete Aussage greifbare, dem Beweis zugängliche Vorgänge zum Gegenstand hat. Dabei wird unter einer Tatsache ein Umstand verstanden, der dem Wahrheitsbeweis beziehungsweise einer Überprüfung darauf, ob wahre Vorgänge geschildert werden oder nicht, zugänglich ist. Dem gegenüber ist eine Aussage dann als Meinungsäußerung einzuordnen, wenn bei der Aussage die einer Überprüfung auf ihre objektive Richtigkeit hin entzogene subjektive Wertung eines Sachverhaltes im Vordergrund steht. Anders ausgedrückt: Tatsachenbehauptungen sind durch eine objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage (BVerfG NJW 2008, 358).
Dabei ist zu beachten, dass sowohl Tatsachenbehauptungen wertende als auch Werturteile tatsächliche Elemente enthalten können. Wesentlich ist dann, welches dieser Elemente überwiegt und für den Gesamtcharakter der konkreten Aussage bestimmend ist. Eine Meinungsäußerung liegt bei einem solchen Mischtatbestand dann vor, wenn der Tatsachengehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass sie einen der beweismäßigen Überprüfung unzugänglichen Tatsachengehalt enthält, eine Tatsachenbehauptung, wenn die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (BGH NJW 2006, 830 ff.).
Zu beachten ist weiter, dass die rechtliche Bewertung von Vorgängen grundsätzlich eine Meinungsäußerung darstellt und die Einstufung eines Vorganges als strafrechtlich relevanter Tatbestand deshalb prinzipiell keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil darstellt (BGH NJW 2005, 2080). Auch dies schließt aber eine Beurteilung der Äußerung als Tatsachenbehauptung wegen des Gesamtzusammenhangs nicht aus.
Keine der verfahrensgegenständlichen Äußerungen stellt sich demnach als reine Tatsachenbehauptung dar. Ausgehend von ihrem jeweiligen Wortlaut ist unter Berücksichtigung des Gesamtinhaltes, so wie er sich aus den verfahrensgegenständlichen Veröffentlichungen ergibt, und der überwiegend unstreitigen Begleitumstände festzustellen, dass nicht die bloße Schilderung realer Vorkommnisse sondern deren bewertende Wiedergabe stattfindet. Unter Anwendung der genannten Grundsätze ist hinsichtlich sämtlicher verfahrensgegenständlicher Äußerungen gemäß a) bis i) des Beschlusses vom 06.10.2008 von Meinungsäußerungen mit tatsächlichen Elementen auszugehen. Die Behauptungen haben überwiegend durchaus einen tatsächlichen Inhalt, da sie in geringem Umfang überprüfbare Angaben enthalten. Der tatsächliche Gehalt der Aussagen steht allerdings derart im Hintergrund, dass für das Verständnis der Gesamtäußerung der wertende Anteil maßgeblich ist. Andererseits stellen sich die Äußerungen auch nicht als reine Werturteile dar, da sie - wenn auch einen substanzarmen - Tatsachengehalt aufweisen.
Durch die Äußerungen wird der in den Veröffentlichungen namentlich erwähnte Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, § 823 Abs. 1 und 2 BGB, Art. 1 GG. Dieser Eingriff ist auch widerrechtlich.
Dies folgt allerdings nicht schon aus der Tatbestandsmäßigkeit der Äußerungen. Denn da es sich um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, reicht der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zur Feststellung der Rechtswidrigkeit für sich genommen nicht aus. Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, ob der Eingriff befugt war oder nicht und zwar unter sorgfältiger Abwägung der Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Unter Berücksichtigung der Grundrechte der Handelnden und ihres generellen Stellenwertes einerseits und der Intensität der konkreten Beeinträchtigung andererseits hat der Antragsteller die Äußerungen nicht hinzunehmen. Die Kammer hat sich bei der vorzunehmenden Abwägung im Wesentlichen von folgenden Erwägungen leiten lassen:
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG schützt nicht nur Werturteile sondern auch Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie meinungsbezogen sind. In den Fällen, in denen Meinungen (Werturteile) mit Tatsachenbehauptungen verbunden werden, ist der Begriff der Meinung im Interesse eines wirksamen Grundrechtschutzes weit zu verstehen. Sofern eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Meinung von Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz geschützt (BVerfG NJW 1993, 1845). Die Richtigkeit oder aber Unrichtigkeit der tatsächlichen Bestandteile kann dann aber im Rahmen der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Grundrechte eine Rolle spielen. Enthält eine Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückstehen. Auch in diesem Fall ist indes zu beachten, dass an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsäußerungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden dürfen, welche die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechtes herabsetzen und so auf die Meinungsäußerungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (LG Düsseldorf AfP 2005, 556). Liegt Mehrdeutigkeit einer Äußerung vor, so ist im Rahmen des Unterlassungsanspruchs die Deutungsvariante zugrundezulegen, die eine Persönlichkeitsverletzung begründen könnte (BVerfG NJW 2006, 207). Denn der Äußernde hat die Möglichkeit der Richtigstellung.
Hier ist - wie erwähnt - festzustellen, dass trotz der enthaltenen tatsächlichen Elemente die - rechtliche - Bewertung der Vorkommnisse deutlich im Vordergrund steht. So führt etwa ein Abstellen darauf, dass der Antragsteller mit anderen Personen am 22.07.2008 die Fischfarm in Demmin aufgesucht hat, bei der Ermittlung des Aussageinhaltes nicht weiter. Für das Verständnis der Äußerungen ist vielmehr der bewertende Anteil maßgeblich, also zum Beispiel, dass die Antragsgegner den Vorfall als "Überfall/Einbruch" und "Angriff" bezeichnet haben. Überdies ist im Sinne der Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes der Begriff der Meinung weit zu fassen.
Die Meinungsäußerungsfreiheit ist allerdings trotz Artikel 5 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährleistet. Bei Werturteilen und Meinungsäußerungen darf die - im Grundsatz zulässige - abwertende Kritik sich nicht als Schmähkritik oder reine Formalbeleidigungen darstellen. In diesem Fall genießt sie keinen Grundrechtsschutz. Solange die Kritik sachbezogen ist, darf sie allerdings scharf, schonungslos und auch ausfällig sein. Eine Schmähkritik liegt zwar nicht schon dann vor, wenn überzogene Kritik an einer Person geäußert wird, dies ist im Prinzip hinzunehmen, wohl aber dann, wenn die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht (BVerfGNJW 2008, 749).
Von solchen die Sachauseinandersetzung verlassenden Äußerungen ist vorliegend auch und gerade unter Berücksichtigung der von den Antragsgegnern ausführlich geschilderten internen gesellschaftsrechtlichen Konflikte auszugehen.
Dass der Antragsteller am 22.07.2008 an einem "bewaffneten Raubüberfall" auf die Störfarm in Demmin beteiligt war, muss er als öffentlich geäußerte Behauptung auch unter Berücksichtigung des Grundrechtsschutzes nach Artikel 5 Abs. 1 GG nicht hinnehmen. Das gleiche gilt für die Behauptung, er sei an einem Überfall/Einbruch oder an einem Überfall auf die Störfarm beteiligt gewesen. Zu den Schranken von Artikel 5 GG gehört auch das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers aus Artikel 12 GG. Zu diesem wiederum gehört sein Recht auf Achtung der persönlichen Ehre und seines öffentlichen Ansehens. Dieses wird dadurch, dass behauptet wird, er begehe dem Bereich der Schwerkriminalität zuzuordnende Straftaten, beeinträchtigt.
Bei der Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter ist zwar auch zu berücksichtigen, dass die Meinungsäußerung zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage stärkeren Schutz genießt als Äußerungen, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen. Jedoch kann hier schon nicht festgestellt werden, dass die Vorfälle tatsächlich weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt geworden sind.
Die Vorkommnisse vom 22.07.2008 haben das Interesse der Öffentlichkeit wahrscheinlich insoweit geweckt, als sie entweder Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1) oder sonstige interessierte Geldanleger sind. Auch sind sie nach unbestrittenem Vortrag der Antragsgegner über die verfahrensgegenständlichen Publikationen hinaus Gegenstand von Veröffentlichungen in der örtlichen Presse gewesen. Dies reicht aber zur Begründung eines stärkeren Schutzbedürfnisses auf Seiten der Antragsgegner nicht aus, zumal es im Kern um interne gesellschaftsrechtliche Konflikte geht. Zudem überschreiten die Äußerungen der Antragsgegner das, was der Antragsteller im Rahmen einer solchen Auseinandersetzung hinzunehmen hätte.
Dies gilt gleichermaßen für die Äußerung unter b). Bei der Behauptung, der Antragsteller gehöre einer "mafia-ähnlichen Bande" an, handelt es sich um eine reine Herabsetzung seiner Person, die er nicht hinzunehmen hat. Damit wird zum Ausdruck gebracht, der Antragsteller bewege sich im Bereich der organisierten Kriminalität, was in der Äußerung unter i) auch ausdrücklich behauptet wird. Dies ist, verbunden mit der Formulierung "Angriff auf die Störfarm" ein schwerer Vorwurf, der geeignet ist, das Bild des Antragstellers in der interessierten Öffentlichkeit negativ zu beeinflussen. Er nimmt die Aufgabe eines sogenannten Aktionärsbeirates wahr und ist als solcher, ebenso wie die Organe der Antragsgegnerin zu 1), in besonderem Maße darauf angewiesen, dass die Kapitalanleger ihm Vertrauen entgegenbringen.
Dass die Gesellschafterversammlung am 21.07.2008 nicht in Einklang mit gesellschaftsrechtlichen Vorschriften stattgefunden hat, macht sie nicht zu einer "illegalen Sitzung". Schon gar nicht rechtfertigen die seitens der Antragsgegner vorgebrachten Umstände die Behauptung, diese Sitzung habe dazu gedient, dem kriminellen Verhalten der beteiligten Personen nach außen einen rechtmäßigen Charakter zu verleihen. Auch bei diesen Äußerungen steht die Herabsetzung und Diffamierung der Person des Antragstellers im Vordergrund, wenn sie nicht sogar das eigentliche Motiv für die Äußerungen ist. Ein berechtigtes sachliches Interesse ist nicht erkennbar.
Mit den Äußerungen unter d) und e), nämlich "der Antragsteller habe eine Verleumdungskampagne gegen den Antragsgegner zu 2) gestartet und versucht, diesen zu erpressen" und, "der Antragsteller sei an einem Betrugsversuch zum Nachteil von xx beteiligt gewesen", wird wiederum der Vorwurf erhoben, der Antragsteller begehe schwere Straftaten. Beide Vorwürfe sind geeignet, das Ansehen des Antragstellers in der Öffentlichkeit, insbesondere bei den Aktionären, zu schmälern und das in ihn gesetzte Vertrauen zu erschüttern. Beiden Behauptungen fehlt es an jeder tatsächlichen Substanz, so dass auch hier die Einschätzung gerechtfertigt ist, dass es allein um die Diffamierung des Antragstellers geht.
Dies gilt gleichermaßen für die Behauptung, der Antragsteller gehöre einer Band von "verkrachten Existenzen und kriminellen Elementen an, die sich zusammengeschlossen haben, um sich auf Kosten von zu bereichern". Die Äußerung beschränkt sich ihrem Inhalt nach auf die bloße Herabwürdigung des Antragstellers und ist ohne jeden Informationsgehalt.
Auch die Behauptungen, "der Antragsteller gehöre dem Kern einer - nun auf 14 Personen (plus 3 abgerichtete Wachhunden) angewachsenen - Verschwörergruppe an, die am 22.07.2008 versucht habe, die Aquakulturanlage der xx gewaltsam im Handstreich zu übernehmen und die sich regelrecht wie militärische Besatzer aufgeführt habe", sowie "der Antragsteller sei an einer Verschwörung beteiligt gewesen und bei der Besetzung der Aquakulturanlage persönlich anwesend gewesen", sind angesichts der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und des Persönlichkeitsrechtes des Antragstellers andererseits nicht zu rechtfertigen, so dass auch diese Behauptungen zu Recht untersagt worden sind. Der Begriff der Verschwörung ist negativ belegt, die überdies in militärisch anmutendem Sprachjargon erhobenen Vorwürfe dienen der Herabwürdigung und Diffamierung des Antragstellers.
Dies gilt schließlich auch für die Behauptung, "der Antragsteller gehöre zu diesen kriminellen Verschwörern und sei Mitglied dieser kriminellen Bande, wobei sich diese organisierte Kriminalität bis in Behörden in Ost und West hinein verfolgen ließe". Der Vorwurf der Teilnahme an einer kriminellen Verschwörung und Mitgliedschaft in einer der organisierten Kriminalität zuzuordnenden Gruppierung wiegt schwer und ist geeignet, das Ansehen des Antragstellers negativ zu beeinflussen und das in ihn gesetzte Vertrauen zu erschüttern.
Vom Vorliegen der Wiederholungsgefahr ist auszugehen. Diese wird bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts indiziert. Dass sie die verfahrensgegenständlichen Äußerungen nicht weiter aufstellen wollen, haben die Antragsgegner nicht dargetan. Die Kammer hat überdies mit Beschluss vom 25.02.2009 die Antragsgegner zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verurteilt, da sie dem gerichtlichen Verbot gemäß Beschluss vom 06.10.2008 zuwidergehandelt haben.
III. Ein Verfügungsgrund war gegeben, die Veröffentlichungen sind offenbar Ende Juli beziehungsweise im August 2008 im Internet veröffentlicht worden. Der Antragsteller hat den Antrag am 19.09.2008 eingereicht, §935 ZPO.
IV. Die prozessualen Nebenentscheidungen beruht auf § 91 Abs. 1, ZPO.
Streitwert: 30.000,00 € (es entfallen auf jeden Antragsgegner je 10.000,00 €).

LG Düsseldorf · Urteil vom 13. Mai 2009 · Az. 12 O 452/08