Sonntag, 19. August 2012

Vorschlag : Preisverleihung an Stalker Schlanert / Schmidt

Vorschlag : Preisverleihung an Stalker Schlanert / Schmidt


Aus Geschädigtenkreisen kam der Vorschlag, den Herren Schlanert und Schmidt anlässlich einer Oldtimerparade in Berlin und Leverkusen einen Preis oder ähnliches zu überreichen. Schliesslich verleiht der ADAC auch die silberne Zitrone für schlechte Autos. Vielleicht macht ein Preis für miese Stalker Sinn ?
Auslöser des Vorschlags war der vorherige Artikel des Knut-Willi Schlanert gegen Peter Bialas.


Nur wie ?
Vielleicht so: Ein Oldtimerkorso verursacht immer Aufsehen, hält der dann noch vor einem Haus an fragt sich jeder, warum ?

Einige aufklärende Flyer verteilt und schon weiss die Umgebung den Zweck des Besuches. Und neugierige freundliche Nachbarn gibt es überall.

Bei Schlanert wäre es auf jeden Fall keine neue Art der Informationsverbreitung, schliesslich ist er selbst bekannt dafür, die Nachbarn seiner Opfer in seinen heiligen Krieg einzubeziehen, er selbst schreibt die Nachbarn und Geschäftspartner, sogar die Rechtsanwälte seiner Opfer an, verteilt Informationen usw. Es würden somit nur seine praktizierten Methoden nachgeahmt. Ein Problem wäre momentan nur die fehlende Anschrift des Schlanert. .

Bei Schmidt in Leverkusen verhält es sich ein wenig anders. Das Wichtigste: Seine Identität inkl. Anschrift ist bekannt ! 
Dieser Stalker pöbelt momentan nur schriftlich im Internet herum, ist aber auch schon dadurch aufgefallen, dass er begonnen hat über seine Gegner per Telefon Informationen einzuholen. Er kopiert insofern fleissig die Methoden seines Altmeisters Knut-Willi Schlanert.

Aufgrund seines bisherigen gezeigten Verhaltens ist aber auch nicht davon auszugehen, dass er seine Stalking-Aktivitäten einstellen wird. Schon gar nicht, wenn man ihn wie das Gesetz es vorsieht, schriftlich dazu auffordert oder auch selbst dann nicht, wenn man eine Strafanzeige gegen ihn erstattet.

Über derartige Spielereien macht er sich nur lustig.

Offenbar hält er sich auch für unangreifbar. Es besteht daher Wiederholungsgefahr. Es muss daher auch befürchtet werden, dass er seine Gangart nur noch weiter verschärfen wird..

Er gehört somit wohl auch zur Tätergattung "Schlanert", der bekanntlich lieber in den Untergrund abtaucht als  sich strafrechtlich wie zivilrechtlich zu stellen.

Seine Anschrift ist im Gegensatz zu Schlanerts Anschrift aber sehr wohl bekannt.

Wie wehrt man sich als Geschädigter gegen solche miesen Stalker - Typen ?

Auge um Auge - Zahn um Zahn ?
Gefährderansprache durch 2 stabil gebaute Herren veranlassen ?

Letzteres ist nicht der Stil, den die Geschädigtengemeinschaft bevorzugt.

Aber : 

Ungewöhnliche Angriffe erfordern ungewöhnliche Gegenmassnahmen ! 


Gilt hier vielleicht für unseren Uwe Schmidt:


Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende ? 

Muss er sich nicht schämen ? Kann es schaden, seinem, Uwe Schmidts Umfeld in der Humboldstr. 42 in Leverkusen - Opladen eine Oldtimerparade zu bieten und dort Informationsflyer zu verteilen ? Die örtliche Presse wäre sicher gerne dabei. Und unserem Uwe Schmidt wäre es sicherlich gar nicht recht wenn die Öffentlichkeit, die Presse, seine Nachbarschaft, sein Umfeld über seine miesen Charaktereigenschaften informiert wäre. Und ist die Tatsache / das Gerücht, dass man ein mieser Stalker ist, erst einmal verbreitet und in der Welt lässt sich nur schwer dagegen ankämpfen. 


Eine derartige Veröffentlichung von Namen kann zu familiären und beruflichen Problemen, imsbesondere bei Freiberuflern auch zu Einkommensverlsten führen und kommt andererseits auch einem Onlinepranger gleich.

Ob ihm das alles bewusst ist ? 

Diesen Vorschlag stellen wir hier einmal zur Diskussion.

Würden damit irgendwelche Rechte verletzt ? Vielleicht Persönlichkeitsrechte des Uwe Schmidt ?
Wäre eine solche Aktion vielleicht sogar gesetzeswidrig ?
Kann er dann wieder rumjammern und sich bei Gericht beschweren ?
Verleumdung etc. scheidet auch aus, denn seine Taten sind dokumentiert, die juristischen Verfahren sind anhängig und aktenkundig.


Was kann uns als Rechtfertigung dienen ?



Eine rechtswidrige Verletzung der Person durch ihre Darstellung in der Öffentlichkeit liege nur dann nicht vor, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes Interesse bestehe.

Letztlich: Das Recht auf Informationsfreiheit existiert schliesslich für alle !

Teilen Sie uns Ihre Meinung unter dem Stichwort Gegenwehr per Mail an geschaedgtengemeinschaft.schlanert@gmx.de mit.

Geschaedigtengemeinschaft Schlanert


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