Donnerstag, 24. Januar 2013

An die Staatsanwaltschaft Rostock


Knut W Schlanert freiberuflicher Wirtschaftsjournalist Canterbury Kent GB
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An die Staatsanwaltschaft
Rostock

Verdacht der Rechtsbeugung und Aktenunterdrückung gegen den Richter am OLG Millat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin aus journalistischem Interesse an dem laufenden Immobilienfall Bohnsack % Wittenburg
nach Güstrow gereist, um die jetzt ablaufenden Vorgänge selbst aus direkter Nähe zu beobachten.
Mein Interesse rührt daher, daß ich in dem Zusammenhang mit hier auch verwobenen Personen bei
der Staatsanwaltschaft in Potsdam bandenmäßig organisierten Immobilienbetrug angezeigt habe.
Jetzt erlebe ich als Beobachter, wie mir bereits aus anderen Vorgängen bekannte Personen hier recht
eigenartige Aktivitäten zum Nachteil des Geschädigten entfalten und bin deshalb hier verblieben.
Als Herr Bohnsack in das Krankenhaus mußte, konnte er seinen RA nicht erreichen und bat mich,
dem AG-Güstrow in der Sache 63 C 739/12 seine Erkrankung mitzuteilen und einen Antrag auf
Aufhebung des angesetzten Ortstermines abzugeben. Dieser Bitte kam ich nach und war sehr
verwundert, als ich vernahm, daß der Ortstermin ohne Bescheidung dieses Antrages stattgefunden
habe. Der Anwalt konnte von dem zwischenzeitig eingereichten Antrag nichts wissen und teilte im
Termin den Grund der Abwesenheit des Verfügungsklägers Bohnsack mit. Für mich ist anstößig und
auffällig, daß auch dort im Termin weder dem Anwalt noch den anwesenden gegnerischen Personen
von diesem Antrag etwas mitgeteilt wurde. Außerdem finde ich es sehr befremdlich, daß diesem
Antrag bis heute keine Eingangsbestätigung und keine rechtsgültige Bescheidung zuteil wurde.



Nach meinem Wissensstand ist der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und Herrn Wittenburg
über die Haushälfte Güstrow Eisenbahnstrasse 4 ein unredlicher Vertrag, weil der Verkäufer an ein
Veräußerungsverbot gebunden ist. Dieses Veräußerungsverbot ist auch dem Käufer Wittenburg gut
bekannt. Das gemeinsame unredliche Handeln wird auch darin nachgewiesen, daß dem Herrn Peter
Bohnsack als ehemaligem Alleineigentümer in der verkaufenden Ltd-Gesellschaft mehrheitliche
Stimmrechte zustehen und ihm ein Vetorecht gegen Beschlüsse gegen seinen Willen zugestanden
wurde, damit er das halbe Haus in die Gesellschaft einbringt. Durch den beteiligten Herrn Horst
Schmeil ist Herrn Wittenburg bestens bekannt, daß er einen unredlichen Kaufvertrag abschließt.
Kennt man diese Zusammenhänge, dann wird sehr schnell deutlich, warum alle gegen Herrn Peter
Bohnsack handelnden Personen ihm den notariellen Kaufvertrag vorsätzlich verschwiegen haben.
So kann Herr Thomas Wittenburg niemals einen Erwerb in gutem Glauben glaubhaft behaupten.
Die extreme Eile, die hier zu bemerken ist, dient lediglich dazu, den letzten Rest an jetzt noch
vorhandenen Beweis-Unterlagen, die für Herrn Bohnsack sprechen, auch aus der Welt zu schaffen.
Es besteht dazu schwerer Verdacht, daß Herr Richter am OLG Millat davon weiß und unredliches
Handeln durch nassforsche Rechtsbeugung und Aktenunterdrückung massiv begünstigen will.
Immerhin haben Strafanzeigen des Herrn Bohnsack eindeutig die Urheberschaft am Chaos in und
um das Haus den Herren Horst Schmeil und Andreas Kästner zugeordnet. Wenn jetzt vom
Richter versucht wird, wider besseres Wissen dieses Chaos dem Geschädigten selbst zuzuordnen,
wird der Verdacht auf vorsätzliche Rechtsbeugung noch erheblich intensiver.


Ich bitte darum, diesem schwerwiegenden Verdacht ermittelnd nachzugehen
zur Strafanzeige gegen den Richter am OLG Millat vom 15.10.2012
Weiter halte ich für mitteilenswert, daß der Käufer im Verfahren Herr Thomas Wittenburg seit
drei Jahren ungestört von polizeilichen Stellen und städtischen Ämtern den Hausbewohnern in der
Eisenbahnstraße 4 das Wasser abstellt und aktuell auch noch die Strom-Versorgung unterbricht.
Da ich als „Kriegsberichterstatter“ in diesem Immobilienbetrugsfall der Einladung des Herrn Peter
Bohnsack gerne gefolgt bin, um alles aus eigener Anschauung berichten zu können, wollte ich den
Stromanschluß auf meinen Namen anmelden und damit die Verantwortung für die Begleichung
anfallender Rechnungsbeträge übernehmen. Gleichzeitig habe ich bei der Anmeldung nachgefragt,
ob es für unsichere Zahler keine Münzzähler gäbe.


Dieses wurde bejaht und von der Anmeldung
her erklärt. Ich bestand auf sofortiger Anschaltung des vorhandenen Stromzählers auf meinen
Namen und kündigte die spätere Umstellung auf den Münzzähler an, der auch im Angebot ist.
Noch am gleichen Tage rief mich der Herr aus dem technischen Aussendienst an und erklärte mir,
daß der Hauseigentümer eine Einschaltung der Stromversorgung untersage. Da uns beiden das
Geheimnis des schon lange vorher notariell vereinbarten Verkaufes noch unbekannt war, entgegnete
ich, daß ein Herr Wittenburg bis zum Moment nicht nachweisen könne der Eigentümer zu sein.
Der anrufende Herr wurde von mir aufgefordert, zu der Behauptung den Beweis zu liefern.


Im
übrigen hätten Mieter und Bewohner auch bei Eigentumswechsel das Recht und den Anspruch auf
eine Stromversorgung. Im übrigen erwarte ich seine Aussagen in schriftlicher Form. Die Antwort
war recht frech und gipfelte in dem Satz: „Ihnen muß ich gar nichts beweisen und schriftlich
bekommen Sie auch nichts.“ Ich hatte den Eindruck mit einem Mitarbeiter des Herrn Wittenburg
und nicht mit dem Mitarbeiter der Stadtwerke von Güstrow gesprochen zu haben.
Dieses vorausgeschickt zeige ich gesondert zur Strafverfolgung an, daß Herr Wittenburg bereits vor
Erlangung des Eigentums Bewohner von Häusern die er unbedingt haben will, massiv terrorisiert.
Ich erwarte auch eine Ermittlung dahingehend, ob sich der technische Mitarbeiter der Stadtwerke
bei diesem eifrigen Mitwirken am terroristischen Gehabe nicht ebenfalls schuldig gemacht hat.
Ich muß hiermit die Vermutung bekräftigen, daß diese Vorgänge niemals bis zur Staatsanwaltschaft
gelangten, weil hier in Güstrow bei Polizei und Behörden erstaunlicherweise weder eingegriffen,
noch irgendetwas von diesem terroristischem Verhalten angezeigt wurde. Auch vermute ich, daß die
Mehrzahl der vielen Straftaten zwar von Herrn Peter Bohnsack selbst angezeigt aber nie ernsthaft
ermittelnd verfolgt wurden.


Knut W Schlanert


Anmerkung:
Am 14.10.2012 gegen 20Uhr fuhr Herr Thomas Wittenburg auf dem Parkplatz an das Hoftor der
Eisenbahnstraße 4 und bedrohte Herrn Peter Bohnsack mit folgenden Worten:
„Übermorgen fliegt ihr raus“
Da bis heute ein gültiger Mietvertrag besteht, der auch jeden Eigentümerwechsel überdauert,
ist dieses eine massive Gewaltbedrohung. Es wird um polizeilichen Schutz gebeten.
Das Gewaltschutzgesetz ist anzuwenden und vorab eine Gefährderansprache vorzunehmen.
Zur Sicherung der persönlichen Unversehrtheit des Mieters Peter Bohnsack und seiner Gäste
ist ein Näherungsverbot gegen Herrn Thomas Wittenburg persönlich auszusprechen.





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