Donnerstag, 24. Januar 2013

Treuhandmodell Schlanert


Knut W Schlanert

Meldeanschrift gesperrt wegen massiver GEWALTANDROHUNGEN durch Herrn D. Gettner
( im Vergleich mit dem Landesamt Berlin vor dem Verwaltungsgericht Berlin Kirchstraße )

In diesem Bericht möchte ich darstellen, wie das Treuhand-Eigentumsmodell SCHLANERT
in die Väterbewegung gelangte und welche betrügerischen Abwandlungen von den beiden Herren
Horst Schmeil und Dietmar Gettner vorgenommen wurden, um ernsthafte Interessenten an einem
sicheren Treuhandmodell vorsätzlich und arglistig zu täuschen, damit sie beide unredlich in die
volle Verfügungs- und Verwertungs-Gewalt der Immobilien zu ihrem persönlichem Vorteil und zum
geschickt verschleierten Nachteil der gänzlich rechtsunkundigen Interessenten kommen.
1996 entstand aus drei Vätern, denen nach der Trennung von der Kindesmutter der Umgang mit den
eigenen Kindern verwehrt wurde, obwohl vorher im Zusammenleben als normale Familie engste
Vaterbindungen zu den Kindern bestanden hatten, die Gruppe ZAHLVATER im berliner
Stadtbezirk Charlottenburg. Diese Gründung wurde über eine dpa-Kurzmeldung bekannt.
Exakt drei Wochen später veröffentlichte DER SPIEGEL den Artikel „vaterlose Gesellschaft“.
Die öffentliche Debatte über krasse Nachteile für verantwortungsbewußte Väter durch das neue
Familienrecht explodierte regelrecht in fast allen Medien

n.
In dieser hitzigen Phase veranstaltete Herr Horst Schmeil in seinem Wohnhaus in Berlin-Spandau
Werderstraße 20A jeden Dienstag um 19Uhr Vätertreffs mit lockeren Beratungsgesprächen.
Auch ich nahm mehrmals an diesen Treffen teil und erfuhr so von den Plänen, ein Wohn- und
Tagungs-Zentrum für entwurzelte wohnungslos gewordene Väter einzurichten. In diesem Projekt
sollten auch begleitete Kontakte zwischen entfremdeten Vätern, Müttern und Kindern stattfinden.
Aus privater Hilfsbereitschaft nahm der selbst betroffene Vater Gerhard Hanenkamp in Surwold
nahe Papenburg an der Ems auch wohnungslos gewordene Väter und sogar Mütter mit Kindern auf.
In den Debatten über Pläne zu größeren Wohn- und Tagungs-Einrichtungen und in der Debatte über
den Schutz von ererbten Familienwohnhäusern brachte ich die Eigentumsverwahrung von
Immobilien in gesicherter Treuhandschaft oder in Stiftungen neu ein.
Sinn und Zweck dieser Treuhandschaften ist, das Eigentum an den Immobilien aus dem Risiko der
einzelnen Person vor Überschuldung auszugliedern und nur für den guten Zweck fremdverwalten
zu lassen. In Erbangelegenheiten soll dieses TREUHAND-MODELL sicherstellen, daß ein Erbe
von den Großeltern von Treuhändern verwaltet wird, bis die bedachten Enkel alt genug sind, um als
testamentarisch bedachte Erben das Familieneigentum alleinverwaltend wieder anzunehmen.
In Scheidungsschlachten sollte das Familienwohnhaus ausgegliedert werden, um als eigenständige
Hausverwaltungsfirma geführt zu werden, bis alle Gefahren überstanden sind. Da wurde an
Gesellschaften gedacht, die die finanzierenden und helfenden Verwandten zu Anteilseignern macht.
Oma, Tante, Onkel und Cousinen als Aktionäre, bzw. als GmbH-Gesellschafter oder Shareholder in
britischen GmbHs (=limiteds). Horst Schmeil war übertrieben an solchen Modellen interessiert und
wollte bei mir vieles nachfragen. Ich bremste das ab und versprach, in konkreten Fällen spezielle
Ausarbeitungen, aber kein Lehrbuch für Herrn Horst Schmeil ohne zu wissen, was er damit will.
Der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ machte ebenfalls in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam.
Herr Horst Schmeil prügelte sich regelrecht mit juristischen Angriffen gegen jeden Konkurrenten in
diesem Verein bis an die Bundesspitze.


igste Mann war, kamen Klagen über Kassenfehlbeträge auf.
Eine Abrechnung des ehemaligen Bundeskassierers Hartmut Völp aus Hamburg wies extreme
Fehlbeträge in der Bundeskasse aus. Die Nachprüfungen wurden massiv behindert – es gab nie
Aufklärungen, wo die hohen Summen verblieben waren. Dann beklagte der VEREIN SKIFAS
während der Zeit von dem Bundesvorsitzenden Horst Schmeil ebenfalls erhebliche Fehlbeträge und
konnte sogar in einer gerichtlichen Klage größere Rückforderungen durchsetzen. Der neue
Bundesvorsitzende konnte aber nicht verhindern, daß der Verein SKIFAS dadurch unterging.Da der Anspruchsgegner SKIFAS juristisch erloschen war, gab es auch keine Forderungen mehr.
Die Debatte über den Schutz von Erbeigentum ging mit der Mutter des Herrn Gerhard Hanenkamp
in Surwold aber bis in ganz praktische Ausführungsüberlegungen weiter.
Ich kannte Stiftungen im Ausland und machte darauf aufmerksam, daß dieses eine Lösung wäre,
wenn trotz kleinlichster Suche kein vertrauenssicherer Mensch guter Bonität in der Verwandschaft
zu finden sei. Kirchliche Stiftungen wurden von dem Sohn Gerhard Hanenkamp abgelehnt, obwohl
mir bekannt war, daß das katholische Bistum Münster so manches bäuerliche Familieneigentum
durch Eigentumsübernahme in Kirchenstiftungen in schweren Zeiten vor dem Untergang bewahrte.
Die verborgene Treuhandschaft durch zwischenzeitig eingesetzte Personen mit Mandatsvertrag war
ebenfalls erörtert worden bis eine geeignete Stiftung gefunden oder neu entstanden war


r.
Hier setzte Herr Gerhard Hanenkamp mit seinem engsten Freund Herrn Horst Schmeil an, um das
vertragsgebundene Mandatschafts-Modell als der Weisheit letzter Schrei intensiv zu bewerben.
Aus den Debatten erinnerten sich viele Väter an meine Vorträge im Hause Schmeil und Hanenkamp
Daher wurde oft von dem Modell SCHLANERT gesprochen, was den Herren durchaus genehm war
und sie jetzt nur noch behaupten mußten, es noch viel besser und noch viel sicherer zu gestalten.
In den zwei mir bekannten Fällen wurde die mandatsgebundene Treuhandschaft angeboten und
auch so erläutert: „Wir verwahren und verwalten Dein Wohnhaus stellvertretend für Deine Erben“.
Was den gläubigen Freunden nicht auffiel, war der Umstand, daß nicht eine Zeile dieses Mandates
schriftlich in einem Notarvertrag festgehalten wurde. Weiter  fiel den beiden Opfern nicht auf, daß
sich beide Herren Schmeil und Gettner gegenseitig vertraten und dieses jederzeit dokumentierten.
Der Wille, jede Spur zu verwischen, die eine Mandatsbindung nachweisen könne, war vom ersten
Schritt an geplant. Der etwas mißtrauerische Herr Gerhard Hanenkamp bekam von Herrn Gettner
eine Vollmacht ohne jede Spezifikation. Weder der Widerruf war ausgeschlossen, noch wurde
angegeben, welche Befugnisse über die Gesellschaft mit der Vollmacht genau übertragen wurden.
In der Gründungsphase der Gesellschaften wurde jeder Argwohn damit zerstreut, daß es für jedes
Anwesen eine neue extra nur für diesen Mandanten gegründete Gesellschaft wurde. Die Kosten der
Gründung zahlten daher auch die Auftraggeber. In der Gründung wurde dann auch immer von
treuhandschaftlichen Shareholdern gesprochen, aber es gab niemals eine schriftliche Spur zu diesen
Zusagen. Beim Ankauf der Immobilien wurde argumentiert, daß die Auftraggeber und Verkäufer ja
an sich selbst als spätere Shareholder oder an ihre Erben als spätere Shareholder verkaufen und
deshalb der dokumentierte Kaufpreis bedenkenlos als bereits bezahlt deklariert werden könne.
In beiden Fällen wurde von dem Geschäftsführer und 67%-Mehrheitsaktionär Dietmar Gettner und
von dem 33%-Mitaktionär Horst Schmeil nie ein eigener geringster Betrag zum Kauf aufgewendet.
Sofort nach dem erfolgten Grundbucheintrag begann Herr Dietmar Gettner an beiden Anwesen
einzusammeln, was er für seinen Reiterhof zuerst in Neuhausen und dann in Ketzin gebrauchen
konnte. In Güstrow lieh er sich ein wertvolles Baugerüst und gab es nie zurück oder bezahlte dafür.
Vor dem Ankauf der Immobilie in Neuhausen war Herr Dietmar Gettner in der Väterbewegung

g
gänzlich unbekannt. Ohne die anwerbende Tätigkeit des bundesweit bestens bekannten Herrn Horst
Schmeil wäre keines der beiden ( oder weiteren ) Opfer je mit ihm in Kontakt gekommen.
Beide bekannten Auftraggeber zur Gründung einer britischen Gesellschaft und Verkäufer ihrer
eigenen Immobilie waren davon überzeugt, daß ihr Wohnrecht bis zum Lebensende gesichert sei.
Folgerichtig waren sie beide anfangs sehr willig, neuen Anweisungen von Herrn Gettner Folge zu
leisten, um Gefahren abzuwenden. Damit erpreßte Herr Gettner Folgsamkeit und nötigte sie zu
einigen weiteren Leistungen zum Nutzen von überwiegend Herrn Dietmar Gettner und wirkten
arglos an Veränderungen zum Zwecke der Absichtsverschleierung mit. Besonders verwirrende
Worte und unpassende juristische Ausdrücke sollten den mandatsgebundenen Status mit verbergen.
Aus einzelnen Aussagen läßt sich ableiten, daß sich beide Akteure in Abwesenheit der Geschädigten
über deren grenzenlose Dummheit recht siegessicher köstlich amüsierten.
So hat Herr Gettner einem sehr aktiven Vater aus Berlin telefonisch arrogant hämisch gestanden,
daß er dem Dummkopf Hanenkamp die Immobilie ohne jede Zahlung abgegaunert habe.
Der Zeuge sagt dazu gerne im Strafverfahren aus. Als es sich nicht vermeiden ließ, daß sich das
Betrugsopfer Gerhard Hanenkamp zu wehren begann, setzte in Kreisen besorgter berliner Väter


Ratlosigkeit ein. Einige wenige wagten es, mich erneut anzusprechen und um Hilfe zu bitten, da ich
ja der geistige Urheber des richtigen Modells sei.
Ich erläuterte die wesentlichen Unterschiede an denen die betrügerische Absicht zu erkennen sei,
mußte aber hinzufügen, daß es bis dahin keinen Beweis gab, der den Betrug gerichtsfest nachweisen
läßt. Immerhin sei ja möglich, daß beide Personen (Peter Bohnsack und Gerhard Hanenkamp) sich
ja vorgenommen haben konnten Horst Schmeil und Dietmar Gettner großzügig zu beschenken.
Aus dieser Ratlosigkeit entstand der Plan, eine anonyme Internetdebatte anzustoßen, weil eine
offene Meinung zu den Taten des gewalttätigen Herrn Dietmar Gettner jeden mutigen Debattierer
schnell in ein Krankenhaus befördern könne. Jedem Beteiligten war bewußt und bekannt, mit
welcher rücksichtslos sadistischen Brutalität Herr Dietmar Gettner gegen Widersacher vorgeht.
Das Forum startete mit dem Titel „Ketziner freie Worte“. Eine anonyme email informierte Herrn
Gettner über die beginnende Debatte. Da Herr Gettner seine vielen Leibeigenen mit nackter Angst
zusammenhält, sah er die Gefahr einer wertenden Debatte und drohte dem vermeintlichen Urheber
Herrn Gerhard Hanenkamp mit schwersten Konsequenzen.  Diese massiven Drohungen gegen den
ahnungslosen Herrn Hanenkamp mündeten in einem Strafverfahren vor dem AG Nauen und
endeten mit 130 Tagessätzen im Strafurteil. Das Landgericht Potsdam bestätigte das Urteil voll.
Um den zweiten Geschädigten Herrn Peter Bohnsack ruhig zu halten, gab er ihm eine Quittung als
er einen Kreditbetrag anteilig zurückzahlte. Darin findet sich der Begriff Shares und beweist, daß
die Shares an die Auftraggeber zurückgegeben werden, wenn finanzielle Hilfen zurückgezahlt
werden. Damit ist aber auch bewiesen, daß die Shares in die Hand der Auftraggeber gehören, damit
diese über die Stimmrechte die alleinige ungeteilte Herrschaft über die Gesellschaften ausüben.
Als Herr Peter Bohnsack von mir heimlich beraten wurde und jetzt mit der vollen Summe des
Restkredites alle Shares in seine Verfügung zurückbekommen wollte, hämte Herr Dietmar Gettner
siegessicher: „nicht für eine Million Euro“ o.ä.. Auch darin sehe ich die vollendete Täuschung.
In der Zwischenzeit wurde die Gesellschaft in Güstrow vorsätzlich in die Unrentabilität getrieben.
Dazu durften Herr Horst Schmeil und der mit eingebundene „Vaterkollege“ Herr Andreas Kästner
jedes Inventar und jede Wohnungseinrichtung gnadenlos zerlegen und völlig unbrauchbar machen.
Als Herr Peter Bohnsack zu spät erkannte, daß alles höfliche Betteln einen Herrn Dietmar Gettner
nicht gnädig stimmen kann, bat er mich erstmalig zu sich nach Güstrow


n Herrn Dietmar Gettner
nicht gnädig stimmen kann, bat er mich erstmalig zu sich nach Güstrow.
In einem verwirrenden Wust an von Herrn Schmeil und Herrn Kästner böswilligst durchwühlten
Unterlagen sah ich eine handschriftliche Quittung über 500 Euro mit dem Text „Anzahlung auf
67%-Shares“. Mit dieser Quittung war schlüssig nachweisbar, daß Herr Gettner den beiden Opfern
und Auftraggebern doch zugesagt hatte, alle Shares nach dem abgeschlossenen Gründungsvorgang
an die Auftraggeber herauszugeben. Ich riet dazu, sofort auf Herausgabe der gesamten Shares zu
klagen und eine Abrechnung incl einer Gesamtbilanz zu fordern.
Der immer noch zu vertrauensselige Herr Peter Bohnsack glaubte an seine Überzeugungskraft und
sprach Herrn Gettner an, daß er seine Quittung gefunden habe, die die Ansprüche auf Rückgabe der
Shares beweisen könne. Als er im Krankenhausbett lag, wurden seine Räume großzügig ausgeräumt
und die originale Quittung wurde seither nicht mehr gefunden.
Nur Kopien in Händen Dritter beweisen, daß es diese Quittung mal im Original gab.
Bei meinem zweiten Besuch in Güstrow fand ich zerlegte Gasherde, abgebaute Heizkörper, zerlegte
Duschkabinen im Haus und viel mehr wie auf einem Schlachtfeld auf dem Hofgelände zerstreut.
Eingedreckt und voller Schmutz gab es keinen Grashalm neben dem nicht irgendein Teil aus den
technischen Ausstattungen des Wohnhauses in allerkleinste Bestandteile zerlegt zu finden war.
An Hand von Aussagen des Herrn Gettner im Strafprozeß wie z.B. „das mit der Stiftung hat ja
nicht geklappt“ läßt sich ebenfalls nachweisen, welche Zusagen gemacht und später vorsätzlich
vereitelt und geleugnet wurden. Die  bis heute weiter bestehende Gewaltbedrohung hat auch Herr
Gerhard Hanenkamp erfahren müssen. Als er nach seiner Aussage im Strafprozeß in Potsdam das
Gerichtsgebäude verlassen wollte, lauerte ihm am Ausgang des Justizgebäudes in der Jägerallee
eine gewaltbereite Männer-Meute mit Herrn Gettner zusammen auf, um ihn zu verprügeln. Die
eiligste Flucht über einen Nebenausgang und ein Blitzstart mit dem Auto gelangen nur ganz knapp.











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